G-BA erkennt neue Krebs-Therapie bei Hirntumoren an / Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) nimmt Behandlung mit TTFields gegen das Glioblastom in den Leistungskatalog der Krankenkassen auf

G-BA erkennt neue Krebs-Therapie bei Hirntumoren an / Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) nimmt Behandlung mit TTFields gegen das Glioblastom in den Leistungskatalog der Krankenkassen auf

München (ots) – Am 20. März 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im beschleunigten Verfahren die Methodenbewertung von Tumortherapiefeldern (TTFields) für Patientinnen und Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom abgeschlossen. Das Glioblastom (Glioblastoma multiforme) ist ein bösartiger Hirntumor und bis heute nicht heilbar. Die Krebszellen teilen sich meist sehr rasch, sodass es zu einem schnellen und aggressiven Tumorwachstum kommen kann. TTFields, eine auf Elektrostimulation basierende Methode, können zur Verlangsamung oder zum Stopp der Tumorzellteilung und zum Absterben der Glioblastomzellen führen. Bislang wurden weltweit über 14.000 Patientinnen und Patienten mit TTFields behandelt.

Die Anerkennung durch den G-BA bedeutet, dass nun alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom Zugang zur innovativen Methode TTFields haben. Seit einigen Jahren wird die Methode bereits von führenden Ärzten angewendet, jeweils mit sehr guten Erfahrungen.

Beim erstmaligen Auftreten des Glioblastoms wird zunächst versucht, das Tumorgewebe so weit wie möglich in einer Operation zu entfernen. Anschließend folgt eine Bestrahlung an der Stelle im Gehirn, an der der Tumor saß. Gleichzeitig erfolgt zumeist eine Chemotherapie mit dem Wirkstoff Temozolomid (TMZ). Im Anschluss wird eine Erhaltungs-Chemotherapie durchgeführt. Sie dient der Aufrechterhaltung oder Verbesserung der zuvor erzielten Behandlungsergebnisse. „Die postoperative Weiterbehandlung des Glioblastoms ist sehr wichtig“, betont Prof. Dr. med. Jörg-Christian Tonn, Direktor der Klinik für Neurochirurgie, Klinikum der LMU München. „Die Entscheidung des G-BA regelt die zweckmäßige und wirtschaftliche Verordnungsweise der Therapie mit Tumortherapiefeldern. Damit steht Ärzten und Patienten eine weitere Methode für die Behandlung dieser Tumore zur Verfügung. Dies kann auch wegweisend für den künftigen Einsatz in anderen Indikationsfeldern sein.“

Auch Ärzte werden die Entscheidung des G-BA begrüßen, denn sie vereinfacht in Zukunft die Verschreibung und erlaubt Patientinnen und Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom im Rahmen ihrer gesetzlichen Krankenversicherung den Zugang zur vom G-BA anerkannten Therapie mit TTFields.

Weitere Informationen:

http://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/851 (letzter Abruf am 26. März 2020).

Pressekontakt:

MCG Medical Consulting Group
Annette Theis
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